27.5.2026
Betriebskosten im Einfamilienhaus: Abrechnung auch ohne Literangabe für Heizöl ordnungsgemäß
Muss eine Betriebskostenabrechnung im Einfamilienhaus die verbrauchte Heizölmenge in Litern ausweisen?
Ist eine Betriebskostenabrechnung für ein Einfamilienhaus auch dann wirksam, wenn der Heizölverbrauch nicht in Litern angegeben wird? Mit dieser Frage musste sich das Landgericht Lübeck befassen. Die Richter stellten klar: Wird ein Einfamilienhaus an nur einen Mieter vermietet, ist eine verbrauchsabhängige Verteilung der Heizkosten nicht erforderlich.

