30. Mai 2023
Tod der Mieterin über ein Jahr verschwiegen: Vermieter durfte außerordentlich kündigen
Was ist nach dem Tod eines Mieters zu tun?
Wer nach dem Tod eines Mieters in das Mietverhältnis eintritt, muss den Vermieter zeitnah informieren. Wird der Tod der ursprünglichen Mieterin mehr als ein Jahr verschwiegen, kann dies laut Amtsgericht München eine außerordentliche Kündigung nach § 563 Abs. 4 BGB rechtfertigen. Die Zweifel an der Zuverlässigkeit des früheren Lebensgefährten waren nach Auffassung des Gerichts erheblich genug, um dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten.

