Explosives Thema: Wann droht Mietern wegen Böllern die Kündigung?

30.12.2026

Explosives Thema: Wann droht Mietern wegen Böllern die Kündigung?

Darf ein Vermieter wegen Feuerwerk oder Böllern fristlos kündigen?

Feuerwerk gehört für viele Menschen zum Jahreswechsel dazu. Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien sorgen jedoch regelmäßig für Streit zwischen Vermietern und Mietern. Klar ist: Nicht jedes unerlaubte Feuerwerk rechtfertigt sofort eine Kündigung. In vielen Fällen muss der Vermieter den Mieter zunächst abmahnen. Eine fristlose Kündigung kommt regelmäßig erst bei wiederholten oder besonders schweren Pflichtverletzungen in Betracht.

Feuerwerk

3 Minuten Lesezeit

Feuerwerkskörper dürfen der Kategorie F2 grundsätzlich nur vom Jahreswechsel (0 Uhr an Silvester bis 24 Uhr an Neujahr) gezündet werden. Werden Böller oder Raketen außerhalb dieser Zeit verwendet oder gefährden sie andere Personen oder die Mietsache, kann dies mietrechtliche Konsequenzen haben.

Welche Folgen drohen, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, wann eine Abmahnung genügt und wann sogar eine fristlose Kündigung möglich ist.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unerlaubtes Feuerwerk kann eine Verletzung mietvertraglicher Pflichten darstellen.
  • In vielen Fällen muss der Vermieter den Mieter zunächst abmahnen.
  • Wiederholte Verstöße können eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
  • Besonders gefährliche Verstöße können sogar ohne vorherige Abmahnung zur Kündigung führen.
  • Entscheidend sind immer die konkreten Umstände des Einzelfalls.

Wann kann Feuerwerk eine fristlose Kündigung rechtfertigen?

Eine fristlose Kündigung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Mieter trotz einer Abmahnung erneut gegen ihre mietvertraglichen Pflichten verstoßen.

Das zeigte ein Urteil des Amtsgerichts Itzehoe vom 22. Februar 2025 (Az. 92 C 112/24). Dort hatte ein Mieter wiederholt Feuerwerkskörper außerhalb der Silvesternacht gezündet. Nachdem er zunächst wegen zweier Sprühfontänen und eines kleinen Böllers auf seinem Balkon abgemahnt worden war, warf er wenige Monate später nach Überzeugung des Gerichts erneut angezündete Böller vom Balkon auf den darunterliegenden Rasen.

Das Amtsgericht hielt die fristlose Kündigung deshalb für wirksam.

Wann darf der Vermieter auch ohne Abmahnung kündigen?

Eine vorherige Abmahnung ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn das Verhalten des Mieters eine erhebliche Gefahr für andere Bewohner oder die Mietsache darstellt.

So entschied das Amtsgericht Hannover (Urteil vom 4. Mai 2020, Az. 474 C 13200/19). Der Mieter lagerte in seiner Wohnung in Deutschland nicht zugelassene Feuerwerkskörper und hatte diese zusätzlich mit Glasscherben ummantelt.

Nach Auffassung des Gerichts ging hiervon eine erhebliche Gefahr für Nachbarn und Gebäude aus. Unter diesen Umständen durfte der Vermieter das Mietverhältnis auch ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen.

Wann reicht eine Abmahnung wegen Feuerwerks aus?

Derartige Extremfälle sind jedoch selten. Im Regelfall müssen Vermieter den Mieter zunächst abmahnen. Das gilt beispielsweise dann, wenn ein Mieter unerlaubt Böller zündet und dabei fahrlässig das Fahrrad oder Auto eines anderen Mieters beschädigt.

Ob das Feuerwerk innerhalb oder außerhalb des Jahreswechsels gezündet wurde, kann dabei eine Rolle spielen. Entscheidend bleibt jedoch stets die Schwere der Pflichtverletzung.

Wann führt Feuerwerk zu einer fristlosen Kündigung?

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz, kommt eine fristlose Kündigung regelmäßig erst bei besonders schweren oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen in Betracht.

Ein Beispiel wäre ein Mieter, der bewusst mit Feuerwerkskörpern auf ein Gebäude zielt und dadurch einen Brand verursacht.

Je größer die Gefährdung von Menschen oder Sachen ist, desto eher kann eine sofortige Kündigung gerechtfertigt sein.

Häufige Fragen zu Feuerwerk im Mietverhältnis (FAQ)

Darf ein Vermieter wegen Feuerwerk kündigen?

Ja. Wiederholte oder besonders gefährliche Verstöße gegen mietvertragliche Pflichten können eine Kündigung rechtfertigen.

Ist vor einer Kündigung immer eine Abmahnung erforderlich?

Nein. Bei besonders gefährlichen Pflichtverletzungen kann ausnahmsweise auch ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden.

Reicht ein einzelner Böller für eine fristlose Kündigung?

In der Regel nicht. Meist kommt zunächst eine Abmahnung in Betracht. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.

Welche Rolle spielt die Gefahr für andere Bewohner?

Je größer die Gefährdung für Nachbarn oder die Mietsache ist, desto eher kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.

Weitere Informationen zum Thema Feuerwerk

Welche gesetzlichen Regeln für Feuerwerkskörper gelten, wann Feuerwerk der Kategorie F2 gezündet werden darf und woran zugelassene Produkte zu erkennen sind, erläutert das kostenlose Informationsblatt für Bürgerinnen und Bürger: Silvesterfeuerwerk der Polizei.

Foto: Marco Martins / Adobe Stock