CO₂-Preis: Kostenloser Online-Rechner hilft Vermietern bei der Aufteilung der CO₂-Kosten

28.06.2023

CO₂-Preis: Kostenloser Online-Rechner hilft Vermietern bei der Aufteilung der CO₂-Kosten

Wie können Vermieter die CO₂-Kosten einfacher berechnen?

Was kann der kostenlose Online-Rechner der Bundesregierung? Vermieter und Mieter können die gesetzlich vorgeschriebene Aufteilung der CO₂-Kosten jetzt einfacher berechnen: Die Bundesregierung stellt dafür einen kostenlosen Online-Rechner bereit. Das Tool unterstützt bei der Ermittlung des jeweiligen Kostenanteils und erstellt das Ergebnis als PDF für die Betriebskostenabrechnung.

Taschenrechner mit Text

3 Min. Lesezeit

Seit Beginn des maßgeblichen Abrechnungszeitraums im Jahr 2023 müssen Vermieter die CO₂-Kosten für das Heizen mit Erdgas oder Heizöl anteilig übernehmen. Grundlage ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Dabei gilt: Je schlechter die energetische Qualität eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil des Vermieters.

Für die Berechnung stellt die Bundesregierung nun einen kostenlosen Online-Rechner zur Verfügung, der die gesetzlich vorgeschriebene Aufteilung der CO₂-Kosten vereinfacht.

Online-Rechner berechnet die CO₂-Kosten automatisch

Das Online-Rechner ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verfügbar. Es führt Vermieter und Mieter Schritt für Schritt durch die Berechnung der Kohlendioxidkosten.

Nach Eingabe der erforderlichen Verbrauchs- und Gebäudedaten berechnet das Tool automatisch den jeweiligen Kostenanteil und erstellt ein PDF-Dokument. Dieses kann gespeichert, ausgedruckt und für die Betriebskostenabrechnung oder die eigenen Unterlagen verwendet werden.

Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz gilt für Abrechnungszeiträume ab 2023

Mit Inkrafttreten des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes am 1. Januar 2023 müssen die CO₂-Kosten für Heizöl, Erdgas und weitere Brennstoffe zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden.

Wie hoch der jeweilige Anteil ausfällt, richtet sich nach den Treibhausgasemissionen des Gebäudes. Diese werden anhand des Brennstoffverbrauchs ermittelt und spiegeln die energetische Qualität des Gebäudes wider.

Betriebskostenabrechnung: Wer berechnet die CO₂-Kosten?

In den meisten Fällen übernimmt der Vermieter die Berechnung und weist den jeweiligen Anteil im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung aus.
Versorgen sich Mieter selbst mit Wärme und Warmwasser, beispielsweise über eine Gasetagenheizung, berechnen sie ihren Anspruch anhand der Rechnung ihres Energieversorgers selbst. Anschließend können sie den auf den Vermieter entfallenden Anteil der CO₂-Kosten zurückfordern.

Nichtwohngebäude: Vorläufig gilt die 50:50-Regelung

Für Nichtwohngebäude, beispielsweise Büro- oder Geschäftsgebäude, gilt derzeit grundsätzlich eine pauschale Aufteilung der CO₂-Kosten im Verhältnis 50:50 zwischen Vermieter und Mieter.

Abweichende vertragliche Vereinbarungen bleiben möglich. Das bei Wohngebäuden geltende Stufenmodell soll künftig auch für Nichtwohngebäude eingeführt werden. Laut Gesetz sollen die hierfür erforderlichen Daten zunächst erhoben werden.

Ausnahmen von der CO₂-Kostenaufteilung 

In bestimmten Fällen können Immobilieneigentümer ganz oder teilweise von der Aufteilungspflicht befreit werden. Das betrifft insbesondere Gebäude, bei denen energetische Sanierungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur eingeschränkt möglich sind.

Dazu zählen beispielsweise denkmalgeschützte Immobilien oder Gebäude in Milieuschutzgebieten, für die besondere Anforderungen an bauliche Veränderungen gelten.

Warum gibt es den Online-Rechner?

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz soll Anreize schaffen, Gebäude energetisch zu verbessern und den Brennstoffverbrauch zu senken. Deshalb werden die CO₂-Kosten entsprechend der Energieeffizienz eines Gebäudes zwischen Vermieter und Mieter verteilt.

Da die Berechnung mehrere gesetzlich vorgeschriebene Rechenschritte umfasst, verpflichtet § 11 Absatz 3 des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes die Bundesregierung, eine elektronische Berechnungshilfe bereitzustellen.

Der CO₂-Kosten-Rechner funktioniert in allen gängigen Browsern

Der Online-Rechner kann mit allen gängigen Internetbrowsern genutzt werden. Er erleichtert die gesetzlich vorgeschriebene Berechnung der CO₂-Kosten und unterstützt bei der Dokumentation für die Betriebskostenabrechnung. Eine eigenständige Prüfung der Abrechnung ersetzt das Tool jedoch nicht.

Einen ausführlichen Überblick über die Rechte und Pflichten von Vermietern bietet außerdem das Merkblatt „CO₂-Kosten für Vermieter und Mieter“, das im Online-Shop von Haus & Grund Rheinland-Pfalz erhältlich ist.

Foto: Christian Horz / AdobeStock