Garagen und Stellplätze
Bestens begründet: Ihr Haus & Grund
Mietvertrag für Garagen und Stellplätze
Ein eigener Mietvertrag für Garagen und Stellplätze? Stimmt – daran denken nur die wenigsten privaten Vermieter, wenn Sie ihren Mietern mehr als nur einen zur Wohnung gehörenden Stellplatz bereitstellen möchten. Der Schaden für solche Vergesslichkeit kann in die Tausende gehen.
Unsere PDF-Variante: Direkt-Download Ihres Mietvertrags für Stellplatz/Garage als ausfüllbares PDF
Den Mietvertrag für Stellplatz/Garage erhalten Sie hier als digitales PDF-Dokument (hier finden Sie eine Musteransicht). Dieses müssen Sie NICHT mit einem Freischaltcode freischalten. Davon profitieren Sie als Käufer gleich doppelt.
Unsere Lösung
- ist für Sie einfach und bequem. Sie können das Dokument sofort (oder später) herunterladen, speichern, ausfüllen und beliebig oft ausdrucken.
- ist für Sie kostengünstig. Sie können das einmal gekaufte ausfüllbare PDF-Dokument immer wieder verwenden und sparen dadurch bares Geld. Hinweis: Bitte prüfen Sie vor der Wiederverwendung, ob Ihr PDF-Dokument noch aktuell und rechtssicher ist. Das Formular wird regelmäßig von Haus & Grund Juristen aktualisiert und auf dem neuesten Stand der Gesetzeslage und Rechtsprechung gehalten.
Üblicherweise gehört heutzutage zu einer vermieteten Wohnung auch ein Stellplatz fürs Auto. Das ist in den hochwertigen Wohnraum-Mietverträgen von Haus & Grund Rheinland-Pfalz natürlich vorgesehen und kann in jedem Vertragsformular ganz einfach mit geregelt werden.
Was aber, wenn Sie freie Garagen oder Stellplätze separat vermieten – oder Ihren Wohnraum- bzw. Gewerberaum-Mietern ein zusätzliches Angebot machen wollen? Da zeigt die Erfahrung: Mit einem kleinen Dreizeiler auf einem formlosen Stück Papier ist es nicht getan.
Der bundesweit gültige Mietvertrag von Haus & Grund Rheinland-Pfalz für Garagen und Stellplätze berücksichtigt alle Besonderheiten, die bei dieser speziellen Art von Vermietungsobjekt zu beachten sind – beispielsweise die vom Wohnraum-Mietvertrag unabhängige Möglichkeit zur Kündigung oder eindeutige Regelungen zur ordnungsgemäßen Benutzung sowie zu Reinigung und Winterdienst.
Nutzen Sie deshalb ganz einfach per Mausklick das Fachwissen unserer erfahrenen Mietrechts-Experten, die aus vielen tausend Beratungsgesprächen mit privaten Vermietern genau wissen, worauf es im Fall des Streitfalls ankommt – nicht zuletzt auch bei nicht erlaubter Nutzung als Lagerfläche oder bei Verunreinigungen durch Altöl und andere gefährliche Flüssigkeiten.
Gut zu wissen: Für die Laufzeit eines Mietvertrags über eine Garage bzw. einen Stellplatz bestehen keine gesetzlichen Beschränkungen. Dies bedeutet, dass die Parteien frei sind, einen Mietvertrag auf unbestimmte oder bestimmte Zeit abzuschließen. Eine unbestimmte Laufzeit bietet sich an, wenn der Vermieter die Möglichkeit nutzen will, das Mietverhältnis in absehbarer Zeit zu beenden. Da es keinen Kündigungsschutz wie bei Wohnraummietverhältnissen gibt, kann der Vermieter auch kündigen, ohne einen Grund haben zu müssen. Er ist sogar zur Kündigung befugt, um eine Mieterhöhung zu erzwingen. Man spricht hierbei von der so genannten Änderungskündigung.